Günstigkeitsprinzip

Günstigkeitsprinzip
Begriff des  Arbeitsrechts.
- 1. Nach dem G. kann von den Normen eines  Tarifvertrages (Mindestbedingungen) lediglich zu Gunsten des Arbeitnehmers durch Einzelvertrag oder  Betriebsvereinbarung abgewichen werden, es sei denn, eine Tariföffnungsklausel lässt ausdrücklich auch negative Abweichungen zu (§ 4 III TVG).
- 2. Günstigere Bedingungen, die schon bestanden haben, bleiben beim Inkrafttreten des Tarifvertrages in Geltung.
- Ein übertariflicher Lohn z.B. wird durch eine Tariflohnerhöhung mangels entgegenstehender Vereinbarung so lange nicht berührt, als der Tariflohn übertariflichen Lohn nicht übersteigt. Wird der übertarifliche Lohn ausdrücklich als selbstständiger Lohnbestandteil neben dem Tariflohn gewährt und bezeichnet, bleibt er von Tariferhöhungen unberührt. Hat dagegen der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf übertarifliche Zulage neben dem Tariflohn, so können Tariflohnerhöhungen mit übertariflichen Lohnbestandteilen verrechnet werden.
- 3. Das G. gilt nicht im Verhältnis des Tarifvertrages zu Gesetzen. Dispositives Gesetzesrecht ist jedoch grundsätzlich auch durch Tarifvertrag abdingbar  tarifdispositives Recht. Statt des G. gilt im Konfliktfall das  Ordnungsprinzip, wenn eine zeitlich spätere Regelung eine frühere aufhebt.
- 4. Vielfach, v.a. von Arbeitgeberseite, wird eine Auflockerung des G. dahingehend verlangt, dass Arbeitgeber und Betriebsrat oder Belegschaft auch ungünstigere Arbeitsbedingungen vereinbaren können, um die besondere Situation oder Notlage eines Betriebes zu berücksichtigen. Sowohl eine entsprechende Änderung des Tarifvertragsgesetzes ist in der Diskussion wie Regelungen auf tarifvertraglicher Ebene.
- Vgl. auch  betriebliches Bündnis für Arbeit,  Flächentarifvertrag.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Günstigkeitsprinzip — Günstigkeitsprinzip,   Begünstigungsprinzip, Grundsatz des Arbeitsrechts, dass bei voneinander abweichenden Vereinbarungen (z. B. in Tarif und Einzelvertrag oder Betriebsvereinbarung) die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung gilt (§ 4 Absatz… …   Universal-Lexikon

  • Günstigkeitsprinzip — Das Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht ist eine von der Rechtsprechung entwickelte Kollisionsregel im gesamten Bereich des deutschen Arbeitsrechts, die in der Regel dann zur Anwendung kommt, wenn Normen verschiedener, inhaltlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Regelungsabrede — Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der aber nicht nur Rechte und Pflichten dieser Betriebsparteien begründet, sondern auch (wie ein Gesetz oder Tarifvertrag) verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebsvereinbarung — Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der aber nicht nur Rechte und Pflichten dieser Betriebsparteien begründet, sondern auch (wie ein Gesetz oder Tarifvertrag) verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer… …   Deutsch Wikipedia

  • Abgeltung von Urlaub — Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten… …   Deutsch Wikipedia

  • Cross Border Leasing — (CBL) ist das Leasing über Nationengrenzen hinweg. Leasinggeber und Leasingnehmer haben ihren Sitz also in steuerrechtlich unterschiedlichen Staaten. Aus der Internationalität der Verträge ergaben sich für Unternehmen umstrittene steuerrechtliche …   Deutsch Wikipedia

  • Crossborderleasing — Cross Border Leasing (CBL) ist das Leasing über Nationengrenzen hinweg. Leasinggeber und Leasingnehmer haben ihren Sitz also in steuerrechtlich unterschiedlichen Staaten. Aus der Internationalität der Verträge ergaben sich für Unternehmen… …   Deutsch Wikipedia

  • Detlev W. Belling — (* 1952 in Berlin) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Potsdam. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Buchveröffentlichungen 3 Quelle 4 Webli …   Deutsch Wikipedia

  • EFZG — Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG auch EFZG) geregelt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Lohnempfänger (Arbeiter) und Gehaltsempfänger… …   Deutsch Wikipedia

  • EntgFG — Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG auch EFZG) geregelt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Lohnempfänger (Arbeiter) und Gehaltsempfänger… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”